KOSTENTRANSPARENZ UND KOSTENFREIE ERSTEINSCHÄTZUNG

Das zentrale Ziel der Kanzlei WEISSWERT ist es, das Vermögen ihrer Mandanten zu schützen. Unsere Mandanten sollen mit unserer Beauftragung am Ende wirtschaftlich besser stehen, als ohne unsere Beauftragung. Vor diesem Hintergrund ist sind uns zwei Aspekte bei dem Thema Kosten besonders wichtig:

Erstens informieren wir unsere Mandanten vollständig, transparent und fair über die Chancen, Risiken und die sicher anfallenden Kosten sowie weitere Kostenrisiken.

Zweitens bieten wir in so gut wie allen Fällen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Auf diese Weise können Sie ohne Risiko und ohne Kosten eine erste Experteneinschätzung zu Ihrem Fall erhalten. Offen und ehrlich erklären wir Ihnen, wie es um Ihre Erfolgsaussichten bestellt ist.

Nicht selten raten wir im Übrigen auch davon ab, uns zu beauftragen: Denn aussichtslose Prozesse führen wir nicht. Unsere Mandanten sollen „dem schlechten Geld nicht auch noch gutes Geld hinterherwerfen“. Vielmehr freuen wir uns, wenn Sie die transparente Kommunikation von WEISSWERT in guter Erinnerung behalten, unsere Kanzlei empfehlen und auch wieder an uns denken, wenn unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht wieder einmal gefragt sein sollte.

UNSERE VERGÜTUNGSMODELLE

Wir bieten unseren Mandanten mehrere Vergütungsmodelle an. Welche Modelle wir Ihnen im konkreten Fall anbieten können, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Meist aber stehen unsere unseren Mandanten mehrere der unten beschriebenen Optionen zur Auswahl.

KOSTENÜBERNAHME DURCH IHRE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Unseren rechtsschutzversicherten Mandanten bieten wir in geeigneten Fällen an, für diese nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen und zugleich kostenfrei bei der Versicherung eine Deckungszusage zu beantragen und einzuholen. Auf diese Weise übernimmt die Versicherung – bis auf ggf. eine Selbstbeteiligung – die Kosten für unsere Beauftragung sowie weitere Kosten, etwa Gerichtsgebühren. Unsere Gebühren richten sich hierbei grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und sind im RVG geregelt. Eine konkrete Summe können wir unseren Mandanten beziffern, wenn wir die Einzelheiten des Falls kennen.

ABRECHNUNG NACH DEM GESETZ

Auch Mandanten, die nicht rechtsschutzversichert sind, bieten wir in geeigneten Fällen an, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Der Unterschied zu rechtsschutzversicherten Mandanten besteht nicht in der Höhe der Kosten, sondern schlicht darin, dass Sie die Kosten selbst zu tragen haben. Zu berücksichtigen ist, dass Ihnen im Falle eines Obsiegens vor Gericht Ihre Kosten vom Gegner zu erstatten sind. Wenn Sie verlieren, tragen Sie aber ggf. auch die gegnerischen Anwaltskosten sowie Gerichtskosten. Stets informieren wir Sie in Ihrem konkreten Fall auch über diese weiteren Kostenrisiken.

ERFOLGSHONORAR: GEMEINSAM ERFOLGREICH

Wir sind Freunde des Erfolgshonorars. Denn wir halten es nur für fair, wenn auch wir als Ihre Anwälte Risiken übernehmen und unser Honorar ausschließlich im Falle Ihres Erfolgs verdienen. Allerdings ist dies einfacher gesagt als in der Praxis getan: Das Erfolgshonorar ist in Deutschland zwar nicht verboten, ihm sind in der Praxis aber sehr enge Grenzen gesetzt, weshalb wir in vielen Fällen nicht auf Basis eines Erfolgshonorars tätig werden können. Gleichwohl gibt es diverse Möglichkeiten und Fälle, in denen dies möglich ist und wo wir Ihnen gerne anbieten können, auf Basis einer geringen Pauschale und eines Erfolgshonorars für Sie tätig zu werden. Gerne erläutern wir Ihnen hierzu weitere Einzelheiten.

FESTPREISE / PAUSCHALEN

In vielen Fällen können wir aus Erfahrung sehr gut kalkulieren, welcher Aufwand mit einem Mandat für uns verbunden ist. Diese Planungssicherheit reichen wir gerne an Sie weiter, indem wir Ihnen Festpreise bzw. ein Pauschalhonorar anbieten. Ihr Vorteil: Sie haben die volle Kostenkontrolle.

ABRECHNUNG NACH ZEITLICHEM AUFWAND

In bestimmten Fällen, meist handelt es sich dabei um sehr komplexe und langfristige Mandate, oftmals auch um grenzüberschreitende Streitigkeiten, rechnen wir auf Basis des uns entstehenden zeitlichen Aufwands ab. In solchen Konstellationen ist der Maßstab für unser Honorar allein die Zeit, die wir aufwenden, nicht unsere Leistung. Gleichwohl ist eine Abrechnung auf dieser Basis in komplexen Fällen eine sehr sinnvolle Option. Auch hier gewährleisten wir eine umfassende Kostenkontrolle, indem wir uns mit unseren Mandanten sowohl zu Beginn als auch im laufenden Mandat regelmäßig abstimmen, welchen Erwartungshorizont wir mit Blick auf den zeitlichen Aufwand und die damit korrespondierenden Kosten haben. Es ist selbstverständlich, dass wir unsere Mandanten über den aktuellen Stand der Kosten regelmäßig informiert halten.

PROZESSFINANZIERUNG

Eine weitere Option besteht darin, Prozessfinanzierer einzusetzen, welche unsere Kosten sowie die Kostenrisiken vollständig tragen. Für die Übernahme der Kosten verlangen die Prozessfinanzierer im Erfolgsfall einen Teil des Erlöses (Beteiligungsquote). Dabei orientiert sich die Höhe der Quote am übernommenen Risiko.

Die Prozessfinanzierung hat sich in Deutschland – und damit ähnlich wie im Ausland – im Laufe der letzten Jahre aber zu einem wichtigen Faktor der Prozesslandschaft entwickelt und sich als Markt fest etabliert. Wir unterstützen diese Entwicklung ausdrücklich. Unsere Mandanten bietet sich auf diese Weise eine weitere Finanzierungsoption. Und einige für geschädigte Investoren bedeutsame Verfahren konnten erst mit der Unterstützung von Prozessfinanzierern erfolgreich vor Gericht gebracht werden.

Wir sind stolz darauf, über ein breites Netzwerk mit den führenden Prozessfinanzierern zu verfügen, im In- und Ausland. Diese Kontakte nutzen wir gerne für unsere Mandanten. Da wir über viel Erfahrung in diesem Bereich verfügen, können wir unseren Mandanten regelmäßig bereits ohne eine Kontaktaufnahme zu unserem Netzwerk von Prozessfinanzierern erläutern, ob ihr Fall für eine Finanzierung geeignet ist. Denn wir wissen, aus welchem Blickwinkeln Prozessfinanzierer Fälle betrachten – und wie sie dazu kalkulieren.

Wenn der Fall grundsätzlich geeignet ist und unsere Mandanten dies wünschen, nehmen wir für diese gerne und kostenfrei Kontakt zu unserem Netzwerk auf und helfen unseren Mandanten dabei, den passenden Prozessfinanzierer mit einem vernünftigen Angebot zu finden.

HABEN SIE FRAGEN?

Wir helfen ihnen gerne mit einer kostenfreien ersteinschätzung. Schreiben sie uns oder rufen sie uns an unter +49 (0) 711 340383 00.