BINNENSPEZIALISIERUNG IM KAPITALMARKTRECHT

Ebenso wie das Kapitalanlagerecht ist der Begriff des Kapitalmarktrechts nicht definiert und beruht auf einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze, vornehmlich aus dem Bank-, Börsen- und Gesellschaftsrecht. Wir sind auf das Kapitalmarktrecht spezialisiert, haben unsere Spezialisierung innerhalb dieses Gebiets allerdings noch weiter zugespitzt: Wir fokussieren uns auf ausschließlich auf solche Spezialgebiete und Situationen, die den Schutz und die Durchsetzung von Rechten und Schadensersatzansprüchen von Investoren betreffen.

SCHADENSERSATZ FÜR AKTIONÄRE (ANLEGERKLAGEN / SECURITIES LITIGATION)

Aktionäre können bei unterlassenen, verspäteten oder fehlerhaften Ad-Hoc-Mitteilungen eines Emittenten von diesem Schadensersatz verlangen. Selbiges gilt, wenn Wertpapiere erstmalig öffentlich angeboten werden und der Prospekt unwahre oder irreführende Angaben enthält (Prospekthaftung). Zusammenfassend bezeichnen wir diese Streitigkeiten als Anlegerklagen. In den angelsächsischen Ländern sind diese Streitigkeiten unter dem Begriff „Securities Litigation“ bekannt. Wir sind nicht nur auf Anlegerklagen spezialisiert, sondern wir waren oder sind an fast sämtlichen in diesem Gebiet zentralen Verfahren in Deutschland (sowie auch einigen Verfahren im Ausland) beteiligt. Zu den Verfahren in Deutschland gehören etwa Aktionärsklagen gegen deutsche Automobilhersteller wie die Volkswagen AG, die Daimler AG oder die Porsche Automobil Holding SE im Zusammenhang mit „Dieselgate“, aber auch Bilanzmanipulationsfälle. Beispielhaft hierfür stehen die weithin bekannten Fälle Steinhoff und Wirecard. In diesen Fällen stellte WEISSWERT-Anwalt Maximilian Weiss die ersten Anträge auf Einleitung eines Kapitalanlager-Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) stellte damit zugleich früh die Weichen für eine rechtliche Aufarbeitung der Skandale im Rahmen von KapMuG-Verfahren. Gerne beraten wir auch Sie zu Ihren Rechten und Ansprüchen als Aktionär und geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung. Sprechen Sie uns an!

ANFECHTUNGSKLAGEN, SPRUCHVERFAHREN UND SONSTIGE AKTIENRECHTLICHE STREITIGKEITEN

Über den Bereich der Anlegerklagen (Securities Litigation) hinaus unterstützen wir Aktionäre auch bei weiteren (aktienrechtlichen) Verfahren. Hierzu gehören Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder Spruchverfahren (etwa wegen Squeeze Outs und Streit um die Barabfindung) sowie sonstige aktienrechtliche Streitigkeiten. Unabhängig davon, um welche Art von Streitigkeit es sich handelt, sind wir nicht für Emittenten tätig, sondern wir beraten und vertreten ausschließlich Investoren.

HABEN SIE FRAGEN?

Wir helfen Ihnen gerne mit einer kostenfreien Ersteinschätzung. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 711 340383 00.

AKTUELLE FÄLLE

Hier finden Sie weitere Informationen zu einer Auswahl aktueller Fälle unserer Kanzlei.

Mit Pioniergeist und einem Höchstmaß an Spezialisierung kämpfen wir leidenschaftlich und erfolgreich für die Rechte und den Schutz des Vermögens der von uns vertretenen Investoren, Kapitalanleger und Bankkunden.

Unser Ziel lautet dabei stets, für unsere Mandanten schnell und kosteneffizient das wirtschaftlich bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Maximilian Weiss, LL.M.

Rechtsanwalt | Geschäftsführer

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