Worum geht es bei der Bilanzprüfung von Adler?

Infolge diverser Vorwürfe gegen die ADLER Group S.A. (Adler) als auch gegen die ADLER Real Estate AG hatte Adler eine Sonderuntersuchung eingeleitet, um diverse in der Öffentlichkeit erhobene Vorwürfe, so u.a. zu fehlerhaften Bilanzen, zu widerlegen. Dies ist zu großen Teilen nicht gelungen. Der Abschlussbericht hat eklatante Mängel offenbart. Der Kurs der Adler-Aktie stürzte ab. Anleger können nach unserem festen Dafürhalten Schadensersatz wegen der Verletzung von Publizitätspflichten verlangen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte zuvor schon Bilanzkontrollprüfungen in Bezug auf die Abschlüsse und Lageberichte 2020 und 2019 der ADLER Real Estate AG eingeleitet. Diese werden nun ausgeweitet: Wie die BaFin am 22. Juni 2022 mitteilte, wird nun auch der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2021 und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 der ADLER Real Estate AG einer Prüfung unterzogen. Die vollständige Mitteilung der BaFin zu diesem Vorgang finden Sie weiter unten.

Unsere Meinung zu der Ausweitung der Bilanzkontrollprüfung

Die Ausweitung der Bilanzkontrollprüfung kommt alles andere als überraschend, ist folgerichtig und zu begrüßen. Die bekannten Tatsachen legen den Schluss nahe, dass auch der Konzernabschluss für das Jahr 2021 fehlerhaft ist. Untermauert wird dies u.a. durch die Tatsache, dass der Konzernmutter Adler ein Versagungsvermerk erteilt wurde, der Abschlussprüfer mithin keine Verantwortung für die Richtigkeit übernehmen wollte und einige Tage später gar erklärte, auch künftig nicht mehr als Abschlussprüfer für Adler zur Verfügung zu stehen.

Die BaFin steht nicht zuletzt infolge des Wirecard-Bilanzskandals im kritischen Fokus der Öffentlichkeit. Mit ihren Maßnahmen im Fall Wirecard ermutigte Sie Anleger, in ein Skandalunternehmen zu investieren und machte sich damit – wenn auch sicherlich unfreiwillig – zu einem Steigbügelhalter von Betrügern.

Es bleibt zu hoffen, dass die BaFin aus ihren Fehlern gelernt hat und wenigstens dieses Mal einen Beitrag zur Aufklärung leistet. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) verfügt die BaFin immerhin über schlagkräftigere Werkzeuge. Es möge nützen.

Die BaFin-Mitteilung vom 22. Juni 2022 im Wortlaut wie folgt:

Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 17.06.2022 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft für den Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2021 und den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 17.06.2022 eine Prüfung des gebilligten Konzernabschlusses zum Abschlussstichtag 31.12.2021 und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG angeordnet.

Grund für die Anordnung sind insbesondere erstens Anhaltspunkte dafür, dass Beziehungen und Geschäftsvorfälle aus diesem Jahr oder früheren Jahren mit nahestehenden Personen oder Unternehmen im Sinne des International Accounting Standard (IAS) 24 in der Konzernrechnungslegung möglicherweise nicht vollständig und richtig erfasst und abgebildet worden sind; und zweitens der Versagungsvermerk des Konzernabschlussprüfers, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für den Konzernabschluss zum 31.12.2021 und den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021.

Die Bilanzkontrollprüfungen in Bezug auf die Abschlüsse und Lageberichte 2020 und 2019 der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft dauern noch an.

Über den Autor

Maximilian Weiss

Maximilian Weiss ist Rechtsanwalt und der Geschäftsführer von WEISSWERT. Herr Weiss berät ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im finanzmarktnahen Kartellrecht. Zu seinen Tätigkeitsbereichen gehören insbesondere Aktionärsstreitigkeiten, Ansprüche wegen Falschberatung und bei Anlagebetrug sowie die Rückholung von Vermögenswerten (Asset Tracing und Asset Recovery). Herr Weiss ist erfahren im Umgang mit Masseverfahren und Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes.

Zu seinen Mandanten zählen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, insbesondere institutionelle Investoren, Privatanleger und Bankkunden.

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