Steinhoff: 1,4 Milliarden Euro-Rekordvergleich – Frist für Aktionäre bis 15. Mai 2022!

Rekordvergleich für Investoren nach Bilanzmanipulation

Am 15. Februar 2022 wurde der mit den vielen infolge des Bilanzskandals geschädigten Investoren weltweit geschlossene Gesamtvergleich der Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff, SIHNV) wirksam. Damit endet ein juristischer Mammutprozess mit vielen Schauplätzen nach nur knapp über 4 Jahren. Diverse Prozesse im Zusammenhang mit dem Steinhoff-Bilanzskandal wurden in Deutschland, den Niederlanden und Südafrika (u.a. mit einer beantragten Class Action) geführt. Insgesamt 1,4 Milliarden Euro werden nun in Tranchen an die Investoren ausgezahlt.

Für die geschädigten Steinhoff-Aktionäre, welche am Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main teilgenommen haben, wird trotz der eingangs genannten Milliardensumme nur eine verhältnismäßig kleine Kompensation fällig, da in Frankfurt ausschließlich Kleinaktionäre geklagt haben und deren Schäden im Verhältnis zu den weltweit geltend gemachten Schäden gering waren. Das KapMuG-Verfahren ist nunmehr auch beendet, ruhte aber ohnehin bereits seit dem 2. Dezember 2019 aufgrund von Vergleichsverhandlungen.

Investoren aufgepasst: Fristablauf am 15. Mai 2022!

Geschädigte Aktionäre haben nunmehr die Chance, an dem geschlossenen Vergleich teilzunehmen und eine Auszahlung zu erhalten. Hierzu ist allerdings Eile geboten: Die Frist läuft am 15. Mai 2022 ab. Nur bis dahin können Investoren ihre Ansprüche noch anmelden. Wir raten dazu, die Ansprüche so schnell wie möglich anzumelden. Investoren müssen nämlich eine Prüfung durchlaufen und bspw. die Transaktionen beweisen. Wer die eigenen Ansprüche nicht zeitnah und ordnungsgemäß belegt, wird auch keine Auszahlung erhalten. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich sämtliche Investoren, die Aktien der Steinhoff International Holdings N.V. (SIHNV) bzw. der Steinhoff International Holdings Proprietary Limited (SIHPL) erworben und bis zum 5. Dezember 2017 gehalten haben. Die größten Auszahlungen haben solche Aktionäre zu erwarten, welche in die SIHNV investiert haben. Betroffen sind also insbesondere Käufe der SIHNV-Aktie (ISIN: NL0011375019) in dem Zeitraum vom 7. Dezember 2015 bis 5. Dezember 2017. Deren Ansprüche sind mit Abstand am wertvollsten.

Muss ein Rechtsanwalt für die Anmeldung der Ansprüche beauftragt werden?

Nein, es besteht kein Anwaltszwang. Sie können Ihre Ansprüche selbst anmelden. Da die Anmeldung allerdings komplex ist und Investoren regelmäßig überfordert sind, bieten wir geschädigten Aktionären an, die Anmeldung der Ansprüche gegen eine Gebühr rechtssicher und fristgerecht vorzunehmen. Wir kennen uns mit internationalen Settlements aus, kennen sowohl die Verwalter als auch das gewöhnliche Procedere. Gerne sind wir Ihnen daher dabei behilflich, den Anmeldeprozess effizient und sicher zu durchlaufen, so dass Sie im Anschluss auch tatsächlich Geld zurückerhalten.

Rechtsanwalt Maximilian Weiss in der Sendung Power Lunch bei CNBC Africa

Mit dem weltweit geltenden 1,4 Milliarden Euro-Vergleich endet eine der komplexesten Rechtsstreitigkeiten der letzten Jahre – auch in Deutschland. Rechtsanwalt Maximilian Weiss hat vor Jahren, im Dezember 2017 die erste Aktionärsklage nach dem Bilanzskandal gegen Steinhoff eingereicht und damit zugleich ein Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Steinhoff in Deutschland beantragt. Was der nun geschlossene Vergleich für geschädigte Investoren im globalen Kontext bedeutet und warum der Steinhoff-Vergleich wegweisend ist, können Sie hier im Kommentar von Maximilian Weiss nachlesen.

Über den Autor

Maximilian Weiss

Maximilian Weiss ist Rechtsanwalt und der Geschäftsführer von WEISSWERT. Herr Weiss berät ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im finanzmarktnahen Kartellrecht. Zu seinen Tätigkeitsbereichen gehören insbesondere Aktionärsstreitigkeiten, Ansprüche wegen Falschberatung und bei Anlagebetrug sowie die Rückholung von Vermögenswerten (Asset Tracing und Asset Recovery). Herr Weiss ist erfahren im Umgang mit Masseverfahren und Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes.

Zu seinen Mandanten zählen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, insbesondere institutionelle Investoren, Privatanleger und Bankkunden.

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