DAS KAPITALANLAGERECHT (ALS TEIL DES BANK- UND KAPITALMARKTRECHTS)

Der Begriff Kapitalanlagerecht ist gesetzlich nicht definiert und berührt als Querschnittsmaterie eine Vielzahl von Gesetzen. Das Kapitalanlagerecht befasst sich als Spezialgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts mit sämtlichen Rechtsbeziehungen, die im Wege der Projektierung und den Vertrieb von Kapitalanlagen zwischen den Beteiligten entstehen. Beteiligte sind etwa Initiatoren und Emittenten, der Vertrieb, nicht zuletzt aber auch die Erwerber von den Kapitalanlagen.

Das Kapitalanlagerecht regelt insbesondere auch, unter welchen Voraussetzungen geschädigte Kapitalanleger Schadensersatz verlangen können – und gegen wen. Kapitalanleger können oftmals deliktische oder vertragliche Ansprüche (z.B. wegen Falschberatung) gegen freie Anlageberater, Banken und weitere Beteiligte geltend machen und auf diese Weise den Erwerb einer fehlgeschlagenen Investition rückabwickeln und sich damit schadlos stellen.

SCHADENSERSATZ FÜR ANLEGER: SO GEHEN WIR VOR

Um unsere Mandanten zutreffend und umfassend über Chancen und Risiken eines rechtlichen Vorgehens zu informieren und zugleich die Weichen für eine erfolgreiche Kompensation zu stellen, legen wir großen Wert auf eine vollständige Ermittlung des Sachverhalts. Ob Aussicht auf Erfolg besteht (und gegen wen), ist eine Frage des Einzelfalls. Gerne informieren wir Sie zu Ihren Chancen und Risiken in einem kostenfreien Erstgespräch.

FÜR UNS ZENTRAL: DAS PRODUKTVERSTÄNDNIS

Besonders wichtig ist es uns bei der Prüfung von Ansprüchen, die jeweiligen Kapitalanlageprodukte zu durchleuchten und bis in die Details vollumfänglich zu verstehen. Denn ein eingehendes Produktverständnis ist nicht selten der entscheidende Schlüssel dafür, Informationspflichten herauszuarbeiten, auf deren Grundlage wir für unsere Mandanten erfolgreich Schadensersatz erstreiten oder einen Vergleich erzielen können. Je nach Fallkonstellation und Produkt ziehen wir hierzu auch Spezialisten hinzu. Beispielhaft hierfür stehen Swap-Fälle, in denen es regelmäßig zweckmäßig ist, Berechnungen zur Ermittlung eines sogenannten negativen Marktwerts durch Experten durchführen zu lassen.

PRÜFUNG DER PFLICHTEN UND IDENTIFIZIERUNG VON HAFTUNGSGEGNERN

Daneben prüfen wir anhand der jeweiligen Umstände den anzulegenden Pflichtenmaßstab. Bei dem Verkäufer bzw. Vermittler einer Kapitalanlage hängt dies zum Beispiel davon ab, in welchem Rahmen er die Kapitalanlage angeboten hat, etwa im Rahmen einer Anlageberatung, einer Anlagevermittlung oder eines Execution Only-Geschäfts. Auch im Rahmen eines Vermögensverwaltungsvertrags gelten diverse Pflichten.

Je nach Pflichtenkreis prüfen wir auch, ob der Anleger im Vorfeld des Erwerbs der Kapitalanlage anleger- und objektgerecht beraten und ob er über sämtliche Risiken (bspw. über ein Totalverlustrisiko) informiert wurde. Auch die Aufklärung über Interessenkonflikte und Rückvergütungen (sogenannte Kick-Backs) spielt für uns regelmäßig eine zentrale Rolle. Selbstverständlich prüfen wir dabei in sämtliche Richtungen. D.h., wir prüfen beispielsweise auch, ob Prospektfehler existieren und abseits des Vertriebs z.B. die Initiatoren, Emittenten, Treuhänder oder Wirtschaftsprüfer haftbar gemacht werden können. Das Ziel unserer Prüfung ist es, optimale Haftungsgegner zu identifizieren. Diese zeichnen sich durch zwei Merkmale aus: Erstens muss die größtmögliche Aussicht auf Erfolg bestehen, d.h., dass sich die Ansprüche gegen die Haftungsgegner so schnell und einfach wie möglich durchsetzen lassen. Zweitens müssen diese Haftungsgegner auch solvent sein. Denn ein vollstreckbares Urteil gegen einen Gegner „ohne tiefe Taschen“ ist faktisch wertlos.

TYPISCHE FÄLLE IM KAPITALANLAGERECHT

Wir beraten zu sämtlichen Bereichen des Kapitalanlagerechts. Zu den typischen Fällen in rechtlicher Hinsicht gehören u.a. die folgenden:

→ Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzung von freien Anlageberatern und Bankberatern (Anlageberaterhaftung)
→ Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzung von Anlagevermittlern (Anlagevermittlerhaftung)
→ Haftung bei Execution Only-Geschäft
→ Haftung von Honorarberatern
→ Vermögensverwaltung und Haftung

TYPISCHE KAPITALANLAGEPRODUKTE

TYPISCHEKAPITALANLAGEPRODUKTE

Zu den typischen Kapitalanlageprodukten, die im Rahmen der Anlageberatung und Anlagevermittlung und in unserer Praxis eine wichtige Rolle spielen, gehören u.a. die nachfolgenden:

→ Direktinvestments
→ Fehlgeschlagene Beteiligungen an geschlossenen Fonds (z.B. Schiffsfonds, Flugzeugleasingfonds, Immobilienfonds, Film- und Medienfonds)
→ ESG-Investments
→ Inhaberschuldverschreibungen
→ Nachrangdarlehen
→ Namensschuldverschreibungen
→ Unternehmensanleihen

HABEN SIE FRAGEN?

Wir helfen Ihnen gerne mit einer kostenfreien Ersteinschätzung. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an unter +49 (0) 711 340383 00.

AKTUELLE FÄLLE

Hier finden Sie weitere Informationen zu einer Auswahl aktueller Fälle unserer Kanzlei.

Mit Pioniergeist und einem Höchstmaß an Spezialisierung kämpfen wir leidenschaftlich und erfolgreich für die Rechte und den Schutz des Vermögens der von uns vertretenen Investoren, Kapitalanleger und Bankkunden.

Unser Ziel lautet dabei stets, für unsere Mandanten schnell und kosteneffizient das wirtschaftlich bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Maximilian Weiss, LL.M.

Rechtsanwalt | Geschäftsführer

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